Ethische Grundsätze und Verhaltensregel bei Vermittlung von internationalen Adoptionen, pflichtig für die Mitglieder und die Mitarbeiter des Vereins „Kindheit ohne Grenzen“

     I.        GRUNDLAGEN

1.     Diese Regel legen die ethischen Regeln für das Verhalten der Mitglieder und der Mitarbeiter des Vereins „Kindheit ohne Grenzen“ („der Verein“) fest.

2.     Hauptziel dieser Regel ist der Aufbau einer allgemeinen Verwaltungskultur der Mitarbeiter und der Mitglieder des Vereins und das Erreichen eines professionellen ethischen Verhaltens in deren Arbeit.

3.     Die Verhaltensregeln haben einen pflichtigen Charakter und jeder Mitarbeiter und Mitglied des Vereins ist verpflichtet sie einzuhalten.

   II.        VERPFLICHTUNGEN

1.     Alle Mitarbeiter und Mitglieder des Vereins sind verpflichtet:

·         Moraleigenschaften, Vorbereitung und Erfahrung im Bereich der Dienstleistungen, mit der Vermittlung bei internationalen Adoptionen von Kindern verbunden, zu besitzen;

·         in keiner Spezialeinrichtung oder Sozialleistung vom Residenztyp für Kinder oder Territorialunterteilung der Agentur für Sozialhilfe beschäftigt zu sein;

·         ihre Rechte und Pflichte bei ihrer Tätigkeit im Verein gewissenhaft auszuüben und gegenüber den Kunden loyal und respektvoll vorzugehen;

·         Tatsachen und Umstände, die ihnen bei oder anlässlich der Tätigkeit, die für den Verein ausüben oder ausgeübt haben, bekannt geworden sind, nicht bekannt zu machen. Bei Kündigung ihrer Funktion im Verein werden sie von der Verpflichtung, Berufsgeheimnis, verbunden mit ihrer Tätigkeit im Verein einzuhalten, nicht entlastet.

·         ohne Verwandten, beschäftigt von Einrichtungen und Organisationen, die mit internationaler Adoption verbunden sind.

2.     Die Mitarbeiter und Mitglieder des Vereins sind, ihre berufliche Qualifikation und persönliche Kompetenz zu steigern, ständig bestrebt; über die Änderungen in den Rechtsvorschriften, verbunden mit ihrer Tätigkeit, informiert zu sein; ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für ihre Stellung durch verschiedene Ausbildungs- und Selbstbildungsformen zu steigern; das Niveau des Professionalismus in Erfüllung ihrer Grundverpflichtungen zu entwickeln.

  III.        ARBEITSGRUNDSÄTZE

1.     Die Mitarbeiter und Mitglieder des Vereins werden von folgenden Grundsätzen in ihrem Verhalten geführt:

·         Gesetzlichkeit – Einhaltung der internationalen Rechtsvorschriften, der Gesetze und der Rechtsverordnungen;

·         Loyalität – zu den Interessen des Vereins und der Kollegen, mit welchen er arbeitet;

·         Ehrlichkeit – ehrliches und verantwortliches Verhalten in ihren allen Handlungen;

·         Unparteilichkeit – nicht zulassen, dass ihre Handlungen von persönlicher Voreingenommenheit oder Feindseligkeit geleitet werden;

·         Verantwortlichkeit – von den Verantwortlichkeiten und der Wichtigkeit der angenommenen Funktionen, die sie erfüllen, geführt zu werden;

·         Verbot für Diskrimination -  in allen ihren Tätigkeiten keine Diskrimination aufgrund Geschlechtszugehörigkeit, Rasse, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Herkunft, Konfession, Bildung, Gesinnung, politischer Zugehörigkeit, persönlicher oder gesellschaftlicher Lage, Vermögensstands, kraft Gesetzes oder internationaler Vereinbarung, wonach Republik Bulgarien Partei ist, festgelegt, zuzulassen.

 IV.        PROFESSIONELLES VERHALTEN

1.     In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder und die Mitarbeiter des Vereins einzig vom Gesetz geführt, damit die Interessen des Adoptivkindes und der Adoptionsbewerber maximal behütet werden.

Hinsichtlich der Kinder:

·         ihre praktische Tätigkeit auf den modernen Erkenntnissen über die Entwicklung der Kinder und dem Kenntnis über die individuellen Besonderheiten eines jeden Kindes zu begründen;

·         die Einzigartigkeit und das Potenzial eines jeden Kindes zu verstehen und zu berücksichtigen;

·         das Recht des Kindes auf freie Meinungsäußerung zu allen Fragen, die es interessieren, zu unterstützen;

Hinsichtlich der Adoptionsbewerber:

·         Würde, Kultur, Bräuche, Sprache und Gesinnung einer jeden Familie zu beachten;

·         die Familie über alle Angelegenheiten, die das Kind betreffen (besonders hinsichtlich seines gesundheitlichen Zustands), zu informieren;

·         die Familie über die Bedingungen, unter welchen das Kind aufgezogen und erzogen wird, zu informieren;

·         die Beziehungen zu der Familie um keine Selbstbegünstigung auszunutzen.

2.     Bei Interessenkonflikt zwischen dem Kind und den Adoptionsbewerbern im Interesse des Kindes zu wirken, wobei sie die Adoptionsbewerber über den Vorrang der Interessen des Kindes voll und korrekt informieren.

3.     Die Mitglieder und die Mitarbeiter des Vereins werden verpflichtet, die Organe der Staatsmacht bei Ausübung deren Befugnisse zu unterstützen und mitzuwirken.

4.     Die Mitglieder und die Mitarbeiter des Vereins werden verpflichtet, zur Besserung der Mitwirkung und der Mitarbeit mit den staatlichen Einrichtungen und den Nichtregierungsorganisationen, die Beziehung zum Adoptionsverfahren haben, beizutragen.

5.     Beziehungen von Achtung, Vertrauen, Mitwirkung und Kollegialität zu den Kollegen vom Verein, anderen Nichtregierungsorganisationen, staatlichen und kommunalen Behörden aufzubauen und zu pflegen. Ihre persönliche Würde nicht zu verletzen, keine Konflikte zu verursachen und deren Rechte und gesetzliche Interessen nicht zu verletzen.

6.     Kein Verhalten, das die Moral und die guten Sitten verletzt, an ihrem Arbeitsplatz zuzulassen.

7.     Keine finanzielle oder andere Abhängigkeit, die ihre unparteiische, professionelle und unbefasste Ausübung deren dienstlichen Verpflichtungen beeinflussen könnte, zuzulassen.

  V.        SCHLUSSBESTIMMUNG

 

Diese ethischen Grundsätze und Verhaltensregel bei Vermittlung von internationalen Adoptionen, pflichtig für die Mitglieder und die Mitarbeiter des Vereins „Kindheit ohne Grenzen“, wurden an der Sitzung des Vorstands des Vereins „Kindheit ohne Grenzen“ am 18.11.2014 verabschiedet.

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